ESV im Dialog: Sie sehen und hören Recht. Folge 23: Heutiger Gast: Rechtsanwalt Dr. Rainer Burbulla.
Shownotes
Im Gewerberaummietrecht hat sich in den letzten Jahren einiges getan – auch durch Corona, denn die Pandemie hat zahlreiche neue Rechtsfragen aufgeworfen.
Unabhängig davon gab es viele wichtige Gerichtsentscheidungen und auch neue Nutzungskonzepte.
Und all das zeigt: Das Gewerberaummietrecht ist kein statisches Feld – wer hier Verträge schließt, sollte die Entwicklungen sehr genau beachten.
Hierüber spricht die ESV-Redaktion mit Rechtsanwalt Dr. Rainer Burbulla, Mitgründer der Kanzlei Langguth & Burbulla in Düsseldorf. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind unter anderem das gewerbliche Mietrecht und das Immobilienwirtschaftsrecht.
Er ist zudem Autor des Buches: „Gewerberaummietrecht“, das demnächst bereits in 4. Auflage im Erich Schmidt Verlag erscheinen wird und Referent des gleichnamigen Webinars, das am 05.11.2025 an der ESV-Akademie stattfand.
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00:00:00: Gerade im Bereich der Gewerberaumiete ist es ja auch wichtig, hier die aktuelle Rechtsprechung im Blick zu haben, weil es muss nicht zwangsläufig so sein, was gestern noch wirksam war, dass es auch heute noch wirksam
00:00:14: ist.
00:00:14: Im Gewerberaum Mietrecht hat sich in den letzten Jahren nun einiges getan, auch durch Corona, denn die Pandemie hat viele neue Rechtsfragen ausgeworfen.
00:00:36: Aber unabhängig davon gab es auch viele wichtige Rechtsentscheidungen und auch neue Nutzungskonzepte.
00:00:44: Hierüber spreche ich mit Rechtsanwalt Dr.
00:00:46: Bourboula mit Gründer der Kanzlei Langgut und Borbola in Düsseldorf.
00:00:52: In der Tätigkeitsschwerpunkte sind unter anderem das gewerbliche Mietrecht und das Immobilienwirtschaftsrecht.
00:00:58: Herr Dr.
00:00:58: Borbola ist auch Autor des Buches.
00:01:01: Gewerberau-Mietrecht, das voraussichtlich im Dezember schoninzierte Auflage im Erich-Mittverlager scheint.
00:01:08: Er ist doch Referent des gleichnamigen Webinars, das am fünften LRESH Akademie stattgefunden hat.
00:01:16: Herzlich willkommen, Herr Dr.
00:01:18: Bobula, mit einem schönen Gruß nach Düsseldorf.
00:01:21: Vielen Dank, Herr Preis.
00:01:23: Vielen Dank für die nette Begrüßung und herzlichen Gruß zurück in die Hauptstadt.
00:01:29: Wir sind ja hier nur Landeshauptstadt.
00:01:32: Ja, gut.
00:01:34: Auch ich freue mich und danke Ihnen noch mal, dass ich Sie jetzt hier begrüßen darf.
00:01:38: Wir kennen uns ja nun schon länger und sprechen heute über ein Thema, das allerdings nicht nur Juristen interessiert, sondern viele Unternehmer sind davon viel unmittelbar betroffen, das Gewerberaumied reicht.
00:01:52: Seit der letzten Auflage ihres Werkes, das ist nun im Jahr two-tausend-sebzehnt, hat sich hier eine Menge getan.
00:01:59: Herr Dr.
00:02:00: Burbola, wenn Sie die Entwicklung der letzten Jahre in wenigen Worten erst mal beschreiben würden, so zum Einstieg, welche Brennpunkte würden Sie hervorheben, wenn es dann welche gibt?
00:02:12: Naja, ich sage immer so schön, Gewerberung, Mietrecht ist Wirtschaftsrecht pur, es geht hauptsächlich unitäre Aspekte, es geht hauptsächlich ums Geld.
00:02:22: Und ja, wenn der Pegel singt, sieht man die Klippen, sage ich auch immer so schön.
00:02:28: Und das hatte man auch in den letzten Jahren sehr schön sehen können in Zeiten Knapperkassen.
00:02:36: Unternehmen, insbesondere auch Mieter, dann auch schon mal auf die monetären Aspekte, die da sind.
00:02:42: Ja, Miethöhe, aber insbesondere die Betriebs- und Nebenkosten, die zweite Miete, die Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten, die auch schon mal recht beträchtlich sein können.
00:02:53: Es hat sich ein bisschen beruhigt, Mieterhöhungsmöglichkeiten in Folge des Eingreifens von Dertssicherungs-Klauseln, auch ein großes Thema beschäftigt uns teilweise auch noch.
00:03:05: Also wie gesagt, gerade in Zeiten von Kosteneinsparungen, die Brennpunkte würde ich so beschreiben, eigentlich wie immer im Ja, finanziellen Sektoren.
00:03:16: Tödes Bild mit den Klippen.
00:03:18: Gefällt mir sehr gut.
00:03:20: Ganz wichtig war allerdings auch Corona und das Sahne ganz große Rolle gespielt hat war die Störung der Geschäftsrundlage.
00:03:29: Dieses Geschehen hat uns jedes Durcheinander gebracht.
00:03:32: Hat sich denn dadurch das Verhältnis von Mieter und Vermieter verschoben?
00:03:37: Naja, sagen wir es mal so, als die Corona-Pandemie- Twenty-Zwanzig anfing, konnte man eigentlich die Uhr nachstellen, wann es dann zu den ersten Rechtsstreitigkeiten respektive, den ersten Rechtsstreitigkeiten kommt.
00:03:51: Wir waren ja von Anfang an mit im Boot.
00:03:56: Was man beobachten konnte erst in der Rechtsprechung.
00:04:01: dass die Gerichte eher zugunsten der Vermieter entschieden hatten.
00:04:07: Dann gab es Entscheidungen zugunsten der Mieter, dann gab es ja bekanntlich die Entscheidungstrias des BGH.
00:04:14: Der BGH hatte ja gesagt, eine generelle pauschale Betrachtungsweise kommt nicht in Betracht, sondern insbesondere die Umstände des Einzelfalls sind zu berücksichtigen.
00:04:25: Und gerade auch insbesondere aufgrund der Tatsache, dass das Risiko einer Pandemie bedenken Gebauseinschränkung der Mietsache keine der beiden Vertragsparteien alleine trifft.
00:04:36: Also so heißt es dann der BGH gemacht, also eine Einzelfallentscheidung.
00:04:40: Ich verstehe,
00:04:40: aber es gibt dann also keinen Grundsatz, dass man sagt, jetzt wird die Miete um die Hälfte herabgesetzt, sondern man muss den Einzelfall nehmen und sagen, okay, Du hast diese Belange, du hast diese Belange und dann wird eine Entscheidung getroffen.
00:04:56: Vielleicht der Preis, vielleicht einfach mal, das beschäftigt mich immer noch, das war faszinierend, als es auch zu den Lockdowns kam.
00:05:05: Unser Mandant hatte ein Elektromarkt oder Elektrogeschäft vorne, die Ladeneigangstür war zu.
00:05:14: ob das jetzt Baurechtskonform war oder nicht, lassen wir mal dahingestellt, Notausgang aufgemacht und die Haifige Räte und die schönen Computer und die Fernseher über den Notausgang veräußert.
00:05:26: Wie gesagt, lassen wir mal dahingestellt, ob das so alles Baurechtskonform ist.
00:05:30: Aber ich habe fünf Minuten später, sollte ich den Vermieter anschreiben, dass wir uns leider gezwungen sehen, die Miete zu reduzieren, weil alles so schlimm ist.
00:05:39: Woraufhin ich den Vermieter fünf Minuten später am Telefon hatte, der mir sagte, ob ich ihn verabpunkten wollte, weil er hätte gerade bei unserer Mannschaft waren im Wert von mehreren tausend Euro gekauft.
00:05:49: Das kann er so nicht nachvollziehen.
00:05:51: Deshalb ist das auch richtig, diese Einzelfallentscheidung auf sämtliche Aspekte des Einzelfalls abzustellen.
00:06:00: Na sicherlich war sicher auch eine Menge Improvisationen gefragt.
00:06:03: Damals.
00:06:04: Welche Rolle spielt denn §.
00:06:06: Threehundertdreizehn BGB?
00:06:08: Das ist ja nun die große Aufhänger.
00:06:10: Welche Rolle spielt die Norm denn heute noch?
00:06:13: Also aus meiner Erfahrung, ich hatte in diesem Jahr, ich habe die Corona-Klagen letztes Jahr abgeschlossen.
00:06:19: Aus meiner Sicht im Rahmen von Corona spielt der Dreihundertdreizehn jetzt keine aktuelle Rolle mehr.
00:06:25: Gart Jüngst nochmal eine Entscheidung vom Ulgi Düsseldorf aus Juli.
00:06:29: zweifemundzwanzig, wo der Senat gesagt hatte, nee, also auch draunertreizehn führt nicht dazu, dass eine Laufzeit verlängert wird, wenn der Mieter während der Lockdown Phasen schließen musste, auch vom Senat hier in Düsseldorf abgelehnt worden.
00:06:44: Wo der draunertreizehn momentan ansatzweise, sag ich mal, eine Rolle spielt, ist im Rahmen der ungünstigen Rahmenbedingungen in der Immobilienwirtschaft, also Es wird man ja an allen Stellen Baukostensteigerung, Zinssteigerung, Fachkräftemengel, Ukraine Krieg, Nachwirkungen Corona, wird teilweise dann herangezogen, ihre Anpassung zu machen.
00:07:09: Aber auch da ist die Rechtsprechung relativ zurückhaltend.
00:07:13: Dezember letzten Jahr aus beispielsweise Ulgi Hamm.
00:07:16: Hatte der Senat entschieden, dass die ungünstigen Rahmenbedingungen in der Immobilien-Wirtschaft halt nicht hier eine Vertragsanpassung aufgrund von von von von von von von von von
00:07:27: von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von.
00:07:40: Ich.
00:07:40: für die Zuhörer sage ich doch mal kurz das Aktenzeichen, das wäre oder der Zwölfte Zivilsenat, also zwölf ZR, acht, schrägschräg, einundzwanzig.
00:07:51: Wie ist das heute noch eine Rolle oder kann man daraus lehren ziehen?
00:07:56: Der BGH hat ja auch mehrfach betont.
00:08:01: Es kommt auf die generelle Risikoverteilung an bzw.
00:08:05: es kommt auch darauf an, wie ist die Risikoverteilung im konkreten Mietvertrag geregelt.
00:08:12: Grundsätzlich ist es ja so, dass in der Gewerberaummiete der Vermieter das Endgeldrisiko trägt und der Mieter die Verwendungsgefahr.
00:08:21: Das heißt, der Vermieter hat beispielsweise das Risiko der Vermietbarkeit zu tragen.
00:08:29: der gewöhnlichen Geldentwertung und der rechtzeitigen Fertigstellung der Mietsache.
00:08:34: Den Mieter auf der anderen Seite trifft das Gewinnertragsrisiko und das Risiko der Geldbeschaffung.
00:08:41: Und das ist ja dann auch in der Rechtsprechung mehrfach hervorgehoben worden, wenn sich die Gewinnerwartung des Mieters aufgrund eines nachträglich eingetretenen Umstandes nicht so verwirklicht.
00:08:52: Dann verwirklicht sich damit auch ein typisches Bild nach der allgemeinen Risikosphäre.
00:08:59: Das bedeutet, dass das auch in den Fällen gibt, gilt, in denen es durch nachträgliche gesetzgeberische oder behördliche Maßnahmen, Corona-Maßnahmen, Beschränkungen zu einer Beschränkung des Gewerbebetriebs führt.
00:09:11: Also entscheidend die Risikoverteilung, Parteien können die Risikoverteilung ja abweichend im Mietvertrag regeln.
00:09:17: Ansonsten bleibt es bei der generellen Risikobetrachtung und das ist auch so ja vom BGH so in den Urteilen, auch in dem Urteil aus Januar.
00:09:30: Gut, gehen wir mal weg.
00:09:31: Schritt weiter.
00:09:34: Im Gewerberaum oder überhaupt im Mietrecht spielt die Schriftform immer eine ganz große Rolle.
00:09:39: Kann man es vielleicht als Dauerbrenner im Gewerberaum im Mietrecht bezeichnen.
00:09:44: Wo gibt es denn hier heute noch Risiken?
00:09:46: Was sind denn die häufigsten Fehler und wie würden sie Risiken praktisch vermeiden oder versuchen zu minimieren?
00:09:55: Herr Preis, ich frage nach Berlin, wie viel Zeit haben wir denn?
00:09:58: Also das ist wirklich ein Dauerbrenner, die Schriftform.
00:10:03: Das ist ja immer wieder der Herr Günther Richter am BGHM XII.
00:10:13: Der hat jetzt mal so schön formuliert.
00:10:15: Die Schriftform ist praktisch ein Rettungsanker für die Partei, die sich vorzeitig aus den Mietvertraglichen Verpflichtungen stehlen möchte.
00:10:25: Und da gibt es eine... mittlerweile kaum übersehbare Kasuistik, was die Fehlerquellen anbelangt.
00:10:30: Ich sage immer, die Hauptfehlerquellen sind die wesentlichen Vertragsbedingungen wie die Vertragsparteien, die Bezeichnung des Mietgegenstandes.
00:10:40: Miethöhe, Laufzeit usw.
00:10:43: Also da ist auf jeden Fall Genauigkeit angezeigt.
00:10:47: Alles weitere, alles weitere, schriftformrelevant, was für die Parteien halt wesentlich ist.
00:10:52: Nur was für die eine Partei halt wesentlich ist, ist für die andere nicht mehr wesentlich.
00:10:56: Also da lässt sich dann trefflich streiten.
00:10:58: Also Hauptfehlerquellen, die wesentlichen Vertragsbedingungen und ich sage immer so schön, da ist Genauigkeit angezeigt.
00:11:06: Vielleicht einfach mal ein Beispiel aus der Praxis.
00:11:08: Wir hätten jüngst auch wieder einen Mietvertrag.
00:11:13: konzipiert und da steht ja dann auf der letzten Seite die verschiedenen Anlagen.
00:11:16: So habe ich auch vorzeitig oder frühzeitig gesagt, wer macht denn die Anlagen?
00:11:21: Ja, ja, das kriegen wir ja schon alles hin.
00:11:23: So, ein Tag vor Unterzeichnung stellt sich heraus, ja, wir haben die Anlagen noch nicht.
00:11:27: So, wirklich das große Vermieter hat, die haben wir dann gesagt, ja, ich habe doch noch die Alkläne, ob ich da nicht die, im Mietvertrag steht doch so schön, die Mietschlächen sind dort rot umrandet.
00:11:38: Kann ich da nicht rote Linien machen?
00:11:39: Habe ich gesagt, nein.
00:11:40: Das kann ich nicht, das werde ich auch nicht tun.
00:11:43: So, das ist dann praktisch Aufgabe von Architekten.
00:11:46: Aber so passieren dann Fehler.
00:11:49: und es ist ja eigentlich, ja, da können sie auch die Uhr nachstellen im Gewerberaum Mietrecht, dann auf einmal muss es schnell gehen, dann sieht man auf einmal, oh, wir haben ja noch die Anlagen gar nicht fertig gestellt und dann schleichen sich halt Fehler ein.
00:12:01: So passiert das.
00:12:04: Ja, und gerade in den Anlagen stecken die Details, an denen man vielleicht gar nicht so denkt.
00:12:09: was man unbequemerweise erst mal nicht regeln will, versteht man schnell mal auf eine Anlage.
00:12:15: Aber sie haben natürlich recht, das ist ein ganz existenzieller Punkt.
00:12:19: Und ich glaube auch, dass da viel Beratungsbelast besteht in der Hinsicht.
00:12:25: Wir können jetzt das nicht alles völlig abgaren hier in dem Gespräch.
00:12:29: Ich gehe jetzt mal ein bisschen systematisch weiter vor.
00:12:31: Das heißt, da kommen wir mal zur Frage des Niedmangels.
00:12:35: Auch da hatte ich ja ein bisschen was getan.
00:12:38: Gibt es da heute Grenzen zwischen dem einerseits dem echten Mietmangel und dem unternehmischen Risiko des Mieters?
00:12:48: Wenn Sie mich so fragen, Herr Preis, fällt mir auch wieder die Corona-Rechtsprechung, ja, kommt mir in den Sinn und da auch dann die Frage nach der generellen Risikobetrachtung.
00:13:05: Also ein Mangel grundsätzlich kann man sagen, in die Sphäre des mietrechtlichen Mangels, wenn der Mangel objektbezogen ist, also an die Gebäudesubstanz anknüpft.
00:13:18: Wenn es sich hier utriebliche oder persönliche Umstände des Mieters handelt, ist es kein Mangel.
00:13:26: Das bedeutet auch Corona Rechtsprechung gesetzgeberische Maßnahmen, die den geschäftlichen Erfolgt des Mieters Tangieren beeinträchtigen, fallen dann auch allein in seines Fähre.
00:13:38: Also man muss halt immer schauen, Mangel-Objekt bezogen, ist es betriebsbezogen, bezieht sich auf die Person des Mieters unternemisches Risiko des Mieters.
00:13:47: So kann man es glaube ich pauschal beantworten.
00:13:52: Können wir nochmal mit ganz kurzen Worten zusammenfassen, was denn den wasserdichten Gewerberaum-Mietvertrag auszeichnet?
00:14:00: Wasserdichter Mietvertrag.
00:14:02: Wie ich das gerade schon bei der Schriftform gesagt hatte, beziehungsweise da sind wir jetzt ja ab dem ersten, ersten, fünfundzwanziger bei der Textform, da haben sich ja auch noch mal die Anforderungen verschoben.
00:14:12: Ich sage immer, was die Wasserdichtigkeit anbelangt, Genauigkeit, Genauigkeit, Genauigkeit.
00:14:20: Sie haben das ja so schön gerade gesagt, gerade in den Anlagen stecken die Details, also wenn man da nicht... genau wirklich arbeitet, ergeben sich Fehler.
00:14:30: Wenn man Formulierungen nicht klar und eindeutig wählt im Mietvertrag, laufen wir Gefahr, Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot bzw.
00:14:42: gegen das AGB-rechtliche Transparenzgebot, mit der Folge, dass die Klausel dann von der Rechtsprechung irgendwann mal kassiert werden.
00:14:50: Also wasserdichte Mietverträge, ja, Genauigkeit, Genauigkeit, Genauigkeit.
00:14:57: Was ich da auch immer so sehe, das finde ich dann auch immer faszinierend.
00:15:02: Also Bestimmtheit bzw.
00:15:04: Transparenzgebot bedeutet ja, dass man die... Regelung so fast, dass die der Vertrags- oder der Gegenseite auch verständlich ist.
00:15:13: Ich sehe das immer wieder, dass man das dann versucht wird, ja, die Regelung so sübelinisch zu fassen, dass der andere das jetzt noch nicht so unmitteligend sehen muss, um irgendwas, sag ich mal, unter zu jubeln.
00:15:26: Passiert dann auch immer ganz gerne, wenn das dann mal auf den richteilichen Prüfstand kommt, kann es an einer Partei dann schon mal auf die Füße fallen.
00:15:36: Wirtschaftliche Grundbedingungen?
00:15:38: Entwicklungen verändern sich.
00:15:43: Das zieht oft neue Nutzungskonzepte nach sich.
00:15:47: Gibt es hier neue Trends bei der Vertragsgestaltung, zum Beispiel bei den Nebenkosten?
00:15:53: oder gibt es flexible Nutzungskonzepte wie Co-Working?
00:15:57: oder rede jetzt mal von Pop-up-Modellen.
00:16:02: Das ist der Fall.
00:16:05: Das hatte uns begleitet von zwei neunzehn an bis zweiundzwanzig.
00:16:09: Im letzten Jahr war da ein bisschen Pause.
00:16:11: Jetzt in diesem Jahr geht es wieder los.
00:16:14: Wenn Herr Pegel singt, sieht man die Klippen.
00:16:16: Wenn früher die Nebenkostenabrechnung dem Mieter auf den Schreibtisch geflattert ist, dann wird die auch ohne weiteres Mal bezahlt.
00:16:24: Mittlerweile guckt man dann schon mal genauer hin.
00:16:27: Das heißt, gerade was die Bereich Nebenbetriebs- und Nebenkosten anbelangt.
00:16:31: gibt es unterschiedliche Strukturen, die in den letzten Jahren mehr und mehr verwendet worden sind, wie Pauschalen, Inklusivmieten, Teile-Inklusivmieten etc.
00:16:43: Das machen wir auch immer, wenn wir wieder einen neuen Mietvertrag vereinbaren, dass das intern so besprochen wird, wie kann man hier reagieren?
00:16:51: Die anderen Themen, was Sie sagen, Co-Working-Modelle, vor allem im Rahmen der Bürovermietung, spielen eine große Rolle.
00:16:59: Und der letzte Punkt, den Sie angesprochen hatten, die Pop-up-Modelle, ja, das ist auch so vermehrt zu beobachten.
00:17:07: Wir hatten hier für viele Fairmeater auch, sag ich mal, es gibt ja diese Center-Mietverträge, ja, mit sechzig Seiten und mehr und dann nochmal sechzig Seitenanlagen, dass gerade für diese Pop-up-Modelle spezielle Vertragswerke gemacht worden sind, die so entschlankt oder so eingedampft sind, ja, dass man da hier halt relativ flexibel ist.
00:17:28: Nun darf
00:17:28: in diesem Interview natürlich auch ihr Werk nicht fehlen.
00:17:33: Das ist ja nun schon ... Jetzt in der vierten Auflage war es erschienen.
00:17:41: Was zeichnet das aus?
00:17:42: und haben Sie nach wie vor noch dieselbe Zielgruppe?
00:17:45: Ich habe dieselbe Zielgruppe.
00:17:48: Was zeichnet das Werk aus?
00:17:50: Mir war damals, es ist zwei zwölf entstanden.
00:17:55: Das war eigentlich ganz lustig.
00:17:56: Ich hatte ein Skript erarbeitet für eine Vortragsserie.
00:18:03: Und dann bin ich mehrfach angesprochen worden, Mensch, Das ist so gut.
00:18:06: Warum gibt es nicht so was als Buch, wo die wesentlichen Probleme einfach so kurz und bündig beschrieben sind, dass man als, sage ich jetzt mal, nicht mittrechtlicher Laie, aber als Beginner der Immobilienunternehmen ist, dass er sich mal da schnell und fundiert einen Überblick verschaffen kann.
00:18:27: Das war damals mein Anliegen über die Jahre.
00:18:30: Sie sagten, es ist jetzt in der vierten Auflage, hat sich es verfeinert, aber an dem Grundkonzept hat sich hier nichts geändert.
00:18:37: Also das Werk möchte hier einen schnellen Überblick über die relevanten, auch wirtschaftlich relevanten Problemfelder in der Gewerberaummiete geben und dann darüber hinaus, ich sage jetzt auch mal einladen durch Rechtsprechungshinweise, Fundstellen, sich vertieft mit der Materie auseinanderzusetzen.
00:18:56: Das heißt nach wie vor als Zielgruppe sehe ich, Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Unternehmensjuristen, Fach- und Führungskräfte bei Immobiliengesellschaften, auch bei Objektverwaltern.
00:19:12: Also das ist so aus meiner Sicht die primäre Zielgruppe.
00:19:18: Kommen wir mal zum Ende.
00:19:20: Jedes Interview hat doch mal einen Schluss, wenn Sie Ihre Mandanten beraten.
00:19:24: Was wären Ihre drei wichtigsten Praxistips zur Risikominimierung bei Gewerbemietverträgen?
00:19:33: Ich glaube, ich habe das schon gerade beantwortet, Herr Preis.
00:19:36: Genauigkeit, Genauigkeit, Genauigkeit.
00:19:39: Und gerade im Bereich der Gewerberaumiete ist es ja auch wichtig, hier die aktuelle Rechtsprechung im Blick zu haben, weil es muss nicht zwangsläufig so sein, was gestern noch wirksam war, dass es auch heute noch wirksam ist.
00:19:54: Gerade im Bereich des vergangenen Jahren vermehrt zu beobachten, hier Änderungen, was die Betriebs- und Nebenkosten anbelangt, dass sich die Rechtsprechung da geändert hat.
00:20:03: Es ist ja so ein, ich sage jetzt mal in Anführungszeichen, Bestandsschutz vor Rechtsprechungsänderungen hat man nicht.
00:20:12: Das heißt, neben der Genauigkeit, da halt auch gerade gute Kenntnisse über die aktuelle Rechtsprechung und auch hier über aktuelle Gesetzesentwicklungen, wie beispielsweise jetzt hier derzeitige Textform, die momentan ja in aller Munde ist.
00:20:30: Herr Dr.
00:20:30: Burbola, ich bedanke mich für Ihre kompakten und klaren Einblicke.
00:20:36: Und wir sehen, dass das Gewerberaumied recht kein statisches Feld ist.
00:20:41: Wer hier Verträge schließt, sollte die Entwicklungen immer genau Im wahrsten Sinne des Wortes genau im Blick halten.
00:20:49: Noch mal vielen Dank für dieses Interview.
00:20:53: Vielen Dank auch und abschließend dann auch noch mal viele Grüße nach Berlin.
00:20:57: Vielen Dank Herr Preis.
00:20:59: Danke.
00:21:00: Schöne Grüße nach Düsseldorf zurück.
00:21:03: Das war eine neue Ausgabe der Reihe.
00:21:05: Ihr ist Formdialog.
00:21:06: Sie hören und sehen recht.
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