ESV im Dialog – Folge 9: „Die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors und die Rolle des DNG“

Shownotes

Aufgrund der Digitalisierung, die in sämtliche Lebensbereiche vordringt, wächst die Bedeutung der Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors. So ist der öffentlich zugängliche Datenbestand durch die Ausweitung des Open-Data-Gesetzes des Bundes weiter gewachsen. Daher soll das Datennutzungsgesetz (DNG) regeln, wie offene Daten des öffentlichen Sektors genutzt werden dürfen.

Für hochwertige Datensätze setzt zum Beispiel eine europäische Verordnung, die Anfang 2023 in Kraft getreten ist, besondere Regeln. Bei alledem stellen sich zahlreiche Fragen, zum Beispiel: Was müssen Behörden und Unternehmen der Daseinsvorsorge bei der Bereitstellung von Daten beachten? Welche Rechte habe ich als Datennutzer? Was gilt, wenn ich von Behörden bereitgestellte Daten in Form von Open Data nutzen will?

Antworten hierauf liefern Anna Ludin und Andreas Hartl.

Frau Ludin ist Referentin im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Seit September 2021 ist sie Nationale Expertin bei der Europäischen Kommission im Bereich Datenpolitik. Vorher war sie im Bundeswirtschaftsministerium für den Themenbereich Datenökonomie zuständig, wo sie u.a. das Gesetzgebungsvorhaben zum Datennutzungsgesetz federführend betreute.

Herr Hartl ist Leiter des Referates Telekommunikation, Medienwirtschaft, Post im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Davor hat er über fünf Jahre das Referat Künstliche Intelligenz, Datenökonomie, Blockchain geleitet. Auch er war federführend an dem Gesetzgebungsprozess beteiligt.

Neuer Kommentar

Dein Name oder Pseudonym (wird öffentlich angezeigt)
Mindestens 10 Zeichen
Durch das Abschicken des Formulars stimmst du zu, dass der Wert unter "Name oder Pseudonym" gespeichert wird und öffentlich angezeigt werden kann. Wir speichern keine IP-Adressen oder andere personenbezogene Daten. Die Nutzung deines echten Namens ist freiwillig.